Zum Internationalen Tag gegen Homophobie: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Frau Ministerin Altpeter!

OFFENER  BRIEF Mit Anerkennung für Ihren Ideenreichtum, Ihr Engagement und den Aufwand an Steuermitteln, den Sie aufbringen für das Ziel, die Diskriminierung von Menschen abzubauen und die Akzeptanz  von LSBTTIQ zu fördern, las ich Ihre Pressemitteilung zum Internationalen Tag gegen Homophobie am 17. Mai ( Nr. 168 / 2014 ): Aktionstage, Workshops gleich in vier großen Städten und aufwendige  Onlinebefragungen zu „ Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ http://www.statistik-bw.de/Pressemitt/2014168.asp Selten hat die Landesregierung für ein Vorhaben so viel Zeit, Sorgfalt und Mühe aufgewendet, allein, um eine Bevölkerungsgruppe zu protegieren, die sich im Promilleverhältnis zur Gesamtbevölkerung des Landes bewegt. Chapeau!

Gleiche Rechte? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz  AGG schützt Menschen vor Verfolgung und Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, Behinderung, des Alters  oder der sexuellen Identität. Jeder Mitbürger, der aus o.g. Gründen Nachteile oder Schmähungen erleidet, kann erfolgreich vor Gericht klagen. „Vergessen“ hat der Gesetzgeber allerdings die Menschen, die wegen ihrer Kinder diskriminiert werden, nämlich die Eltern. Benachteiligungen, die Eltern in Deutschland tagtäglich widerfahren, werden von keinem deutschen Gericht geahndet, weil die Gesetzesgrundlage fehlt. Bei der Elternschaft handelt es sich jedoch um eine vieltausendfach größere Gruppe als bei LSBTTIQ.

Lassen Sie mich einige wenige Beispiele nennen:

  • Wohnungssuche

Eltern mit  Kindern finden nur noch selten eine bezahlbare Mietwohnung. Für Wohneigentum müssen sie sich hoch verschulden. Gleiche Rechte? Junge Paare müssen den Vermietern versprechen zu „verhüten“ – ein diskriminierender Angriff auf ihre Persönlichkeitsrechte!

  • Verbrauchssteuern

Je mehr Kinder eine Familie aufzieht umso mehr Verbrauchssteuern ( Mehrwert-, Energie-, Mobilitätssteuern ) führt sie an den Staat ab. Steuern, die sich kinderlose Mitbürger sparen. Eine eklatante Ungleichbehandlung! Gleiche Rechte?

  • Kindergeld

Das so genannte Kindergeld ist keine Förderung des Staates, wie dieser gönnerhaft vorzugeben pflegt, sondern zu 2/3 die Rückerstattung der Steuer, die einem Elternpaar auf das Existenzminimum ihrer Kinder einbehalten wurde. Jeder erwachsene Arbeitnehmer bekommt sein Existenzminimum von Steuern freigestellt. Kinder nicht! Eine offensichtliche Benachteiligung von Bürgern mit Unterhaltspflichten für Kinder. Gleiche Rechte?

  • Elterngeld

Beim Elterngeld werden jene Mütter um monatlich 1000.- Euro im Durchschnitt betrogen, weil sie wegen eines zweiten oder weiteren Kindes kein Einkommen hatten. Dies entspricht diskriminierend einem Verlust von 12 000.- EURO in einem Jahr. Gleiche Rechte?

  • Krippensubventionierung

Während Eltern mit zweifachem Einkommen auch noch den Aufenthalt ihrer Kinder in Krippen mit mindestens 1000.- EURO Steuergeld monatlich versüßt bekommen, gehen 60% aller Eltern leer aus, weil sie ihren verfassungsgemäßen Erziehungsauftrag ( Art. 6 GG) selbst wahrnehmen. Gleiche Rechte?

  • Sozialabgaben

Egal, ob Beschäftigte keines oder sieben Kinder aufziehen, die Sozialabgaben sind gleich hoch (abgesehen von 0,25 % plus für Kinderlose bei der Pflegeversicherung ) Eltern werden diskriminierend zur Kasse gebeten, so, als hätten sie keine Kinder!  Dabei leisten sie den doppelten Beitrag – generativ und finanziell. Gleiche Rechte?

Sehr geehrte Frau Altpeter, sehr geehrter Herr Kretschmann,

einmal ganz abgesehen von der bekannten Diskriminierung von Vollzeitmüttern durch Ihre Mandatsträger ( Betreuungsgeld = Fernhalteprämie, Gymnasiumsfernhalteprämie, Gluckenprämie, Herdprämie etc. ) und von diesen als bloße Leistungsempfänger verunglimpft, allein die oben erwähnte kleine Aufzählung von Diskriminierung wegen engagierter Elternschaft müsste genügen, um den verfassungsgemäßen Schutz der Familie (Art. 6 GG ) mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Hauptanliegen der Regierung müsste die Schaffung  GLEICHER  RECHTE auch für Eltern sein.  Bisher ist unserer Initiative jedoch nicht bekannt geworden, dass sich die Landesregierung Baden-Württemberg jemals gegen Elterndiskriminierung stark gemacht hätte, weder mit Aktionstagen noch mit Workshops oder Onlinebefragungen. Nein, das HERZ unserer Landesregierung schlägt offensichtlich für LSBTTIQ, und nicht für traditionelle Familien von Vater-Mutter-Kindern, die allein unser Gemeinwesen stützen. Ein Blick ins europäische Ausland würde genügen, um beschämt zu erkennen, dass in Deutschland etwas gewaltig schief läuft.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Frau Ministerin,

die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT  bittet Sie nun, mit mindestens dem gleichen Engagement die Diskriminierung von ELTERN zu bekämpfen und gleiche Rechte für ELTERN einzufordern. Solange Eltern in unserem Land nicht den gleichen Schutz und die gleichen Rechte genießen wie alle durch AGG-geschützte Personen, solange werten wir Ihre landespolitischen Bemühungen um Gleichberechtigung als reine parteipolitische Farce.

Am internationalen Tag der Familie, dem 15. Mai,  grüßt Sie mit der freundlichen Bitte um Antwort

im Auftrag  Bärbel Fischer

5 Gedanken zu „Zum Internationalen Tag gegen Homophobie: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann, sehr geehrte Frau Ministerin Altpeter!

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  2. Auf die Antwort aus Stuttgart per Post folgende Erwiderung:

    Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Günter Mächtle!

    Besten Dank für Ihre wohlmeinende Antwort (16. 06. 2014) auf unseren OFFENEN BRIEF an Herrn Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Frau Sozialministerin Altpeter.

    Es geht Ihnen also um „Sensibilisierung gegenüber anderen Menschen und Lebensentwürfen, um ein Miteinander auf Augenhöhe und einen respektvollen Umgang mit Menschen mit LSBTTIQ-Orientierung, ein löbliches Vorhaben.

    Unser Anliegen im OFFENEN BRIEF ist und war es, eine gleiche Sensibilisierung und einen ebensolchen respektvollen Umgang mit Eltern und deren Leistung für den Fortbestand der Gesellschaft einzufordern, was der Landesregierung bisher jedoch keinen Cent und keine Aktion wert war. Wir baten die Landesregierung, sich mit ebensolchem Engagement für die Gleichstellung von Eltern gegenüber Bürgern einzusetzen, die vom Gesetz vor Diskriminierung geschützt sind. Davon lesen wir in Ihrem Schreiben aber leider NICHTS. Es scheint der baden-württembergischen Landesregierung also völlig egal zu sein, dass Eltern nicht den gleichen Schutz und die gleichen Rechte genießen wie LSBTTIQ-Bürger. Indem sie sich mit Herzblut um Minderheiten kümmert, duldet sie achselzuckend die Rechtlosigkeit der Mehrheit.

    Als rot-grüne Regierung eines großen Flächenlandes hätte die Landesregierung sowohl im eigenen Land, als auch im Bundesrat sehr wohl die Möglichkeit, sich im Sinne der Elternschaft einzusetzen. Dies unterblieb bisher fatalerweise. Daher stellt uns Ihr Schreiben in keiner Weise zufrieden. Deshalb wiederholen wir unser Anliegen: Sorgen Sie dafür, dass Eltern nicht weiterhin das Nachsehen haben gegenüber bereits geschützten Gruppen, damit ihr Ansehen nicht noch mehr Schaden erleidet als schon bisher!

    Mit besten Grüßen an Herrn Kretschmann und Frau Altpeter
    im Auftrag der mit uns verbundenen Eltern
    Bärbel Fischer

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