Ministerium hält an Bildungsplan fest

Leserbrief Schwäbische Zeitung 25. Januar 2014:
Beim Thema: „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ als Leitprinzip  für sechs- bis achtzehnjährige Schüler über 12 Schuljahre hinweg, quer durch alle Fächer und Schulbücher und vermittelt durch wechselndes Lehrpersonal  ist sich unsere grünrote Bildungshoheit in Baden-Württemberg einig: Wir halten an unserem Reformvorhaben fest. Was kümmert uns der hunderttausendfache Bürgerprotest?  Dieser ist nur erwünscht, wenn es um die Durchsetzung grünroter Ziele geht. Richtet er sich aber gegen deren ideologische Vorstellungen von Bildung, so zählt er null und nichts und wird als rechtslastig abgetan. Die Frage nach dem Recht der Eltern auf Erziehung, Pflege und Schutz ihrer Kinder und nach dem  Respekt vor deren persönlicher psycho-emotionaler Reife nach Art. 6,2 GG  stellt sich unserem Kultusminister offenbar noch immer  nicht. Über den Elternwillen hinweg wird von oben herab beschlossen, was kleinste Kinder zu verdauen haben.
Wer nimmt den Grünen noch ab, sich für mehr Bürgerbeteiligung einzusetzen?
Unseren Kindern sexuelle Leitprinzipien über den neuen Lehrplan aufzuzwingen wird sich bei der nächsten Landtagswahl für ROTGRÜN  mit Sicherheit bitter, bitter rächen!
Bärbel Fischer

2 Gedanken zu „Ministerium hält an Bildungsplan fest

  1. In Artikel 6 GG, Abs. 2, Satz 1 heißt es:
    Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
    Danach kommt das Wächteramt.
    Der Bildungsplan könnte eine verfassungswidrige Einmischung in das Elternrecht bedeuten.
    Das GG gilt doch sicherlich auch für BW, den Landtag und das Kultusministerium selbst.
    Deshalb sollte der Bildungsplan verfassungsrechtlich geprüft werden, bevor er beschlossen wird.

  2. Als hätten verfassungsrechtliche Bedenken schon je eine Regierung veranlasst von ihren Vorhaben abzulassen. Im Gegenteil. Wider jede Vernunft werden Gesetze erlassen, die dann auf dem Klageweg über das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft werden. Wer in der hoffnungsvollen Absicht dann davon ausgeht gewonnen zu haben, sieht sich getäuscht. Viele Urteile – die Familien zugute kämen – warten bis heute noch auf Umsetzung: Trümmerfrauenurteil vom 7. Juli 1992 (BVerfG 87,1) sowie das „Kinderbetreuungsurteil“ vom 10. November 1998 (BVerfG 99,216) und last but not least das „Pflegeversicherungsurteil“ vom 3. April 2001 (BVerfG 103,242). Ob der massive einseitige Ausbau der Krippenbetreuung einem verfassungsrechtlichen Urteil standhalten würde, sei dahingestellt. Immerhin subventioniert der Staat mit ca. 1200 € monatlich/Kind nur ca. 35% der Kinder. Die restlichen 65 % gehen leer aus.

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