„Evaluation“ nach Vorgaben der Wirtschaftslobby

Pressemeldung Verband Familienarbeit e.V. , 13. 10. 2013                                          

Evaluation“ nach Vorgaben der Wirtschaftslobby

Der ifo-Schnelldienst 18/2013 bewertet die „Gesamtevaluation familienbezogener Leistungen“, die drei Wirtschaftsforschungsinstitute (ifo, DIW und ZEW) im Rahmen eines bereits 2009 erfolgten Auftrags des Bundesfamilien- und des Bundesfinanzministeriums erstellt haben.

Schon lange im Vorfeld hatten z.B. Familienverbände vielen bekannt gewordenen Zuordnungen von Teilbeträgen der zur Debatte stehenden 200 Milliarden „Familienförderung“ widersprochen und vorgerechnet, dass tatsächlich nur wenige der genannten Maßnahmen direkt den Familien zugute kommen. Davon völlig unbeeindruckt beziehen sich die Gutachter in ihrem Schlussbericht erneut auf die 200 Milliarden.

Dazu nimmt die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, Stellung: „Schon die Tatsache, dass mit der Evaluierung familienpolitischen Tuns ein Netzwerk von Wirtschaftsinstituten beauftragt wird, muss irritieren. Offensichtlich ging es der damaligen Familienministerin von der Leyen nicht darum, herauszufinden, welche familienpolitischen Maßnahmen geeignet wären, etwa den Zusammenhalt von Familien und die Erziehungskompetenz der Eltern zu fördern oder wie dem Geburtendefizit abgeholfen werden könnte. Sondern es ging ihr allein um die Wirtschaftstauglichkeit der Familien. Tatsächlich wurden also dem Gutachtenauftrag nicht Kriterien wie Kindeswohl, Wünsche und Rechte der Eltern zu Grunde gelegt, sondern die Frage, was zu tun sei, um möglichst beide Eltern – am besten in Vollzeit – den Wirtschaftsprozessen als Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen.“

Zudem sei von den Gutachtern die sachliche Sorgfaltspflicht bei der Zuordnung der Einzelleistungen missachtet worden. Als besonders krasses Beispiel nennt Martin die Kritik am Kindergeld, das im Wesentlichen Auswirkung des steuerlichen Kinderfreibetrages ist: „Mit demselben Recht, wie Erwachsene ihr Existenzminimum nicht versteuern müssen, hat das auch für Kinder zu gelten. Eine Definition des Kinderfreibetrags als Familienförderung ist bewusste Irreführung oder Ignoranz gegenüber verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten.“

Martin ergänzt: „Neben den Ausgaben für die Familien hätte auch eine sachgerechte Berücksichtigung der von den Eltern erbrachten Gegenleistungen erfolgen müssen. In einer früheren Untersuchung des Ifo-Instituts wurde errechnet, dass der Staat im Schnitt pro Kind 77 000 € mehr profitiert als er für ein Kind ausgibt. Allein die Eltern garantieren die Zukunftsfähigkeit des Staates. Die 13 Mio € für das Gutachten wurden fehlinvestiert.“

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.

www.verband-familienarbeit.de

Kommentar verfassen