Zum 200-Milliardenmärchen nach Dieter Hundt

Ganz leicht lassen sich die realen Beträge tatsächlicher Familienförderung beim Familienbund der Katholiken abrufen. Für den Familienbund liegt eine Familienförderung vor, wenn der Staat über die verfassungsrechtlichen Vorgaben hinaus für Familien finanzielle und infrastrukturelle Maßnahmen leistet. In diesem Sinne ist die verfassungsgemäß zwingende Freistellung des Existenzminimums von Kindern ebenso wenig als Leistung des Staates für Familien anzusehen wie rein ehebezogene Leistungen. Deswegen sind auch familienorientierte Leistungen aus dem Bereich der Sozialversicherung nicht dem Staat zuzurechnen, da sie von der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden.
http://www.familienbund.org/2/showartikel.php?id=283&druckversion=1

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