Familienförderung? Wie die Bürger hinters Licht geführt werden

Leserbrief zum Artikel „Was Kinder kosten“ in der „Sonntag Aktuell vom 24. Juni 2012

Ich danke Ihnen, dass Sie mit diesem Artikel ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen haben.

Geärgert habe ich mich darüber, dass Sie mit dem Hinweis auf „noch einmal 195 Milliarden Euro“ für die staatliche Familienpolitik den entweder viel zu hohen oder auch schlicht falschen Zahlen, die immer mal wieder durch die Deutsche Bundesbank oder ein Wirtschaftsforschungsinstitut gestreut werden, folgen.

Diese „195 Milliarden“ setzen sich etwa aus steuerlichen Maßnahmen zusammen, zu denen dann u.a. Kindergeld und Kinderfreibetrag im Familienlastenausgleich gerechnet werden. Dabei handelt es sich beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag zum großen Teil lediglich um Rückerstattung der verbotenen Besteuerung des kindlichen Existenzminimums!

In den „195 Milliarden“ sind auch enthalten die Transfers der Gebietskörperschaften, zu denen dann zum Beispiel auch die Sozialhilfe und das Wohngeld gehören. Beides stellt allerdings die Grundsicherung für alle Menschen dar und ist folglich keine Familienförderung.

Auch der in den „195 Milliarden“ enthaltene Kinderzuschlag im öffentlichen Dienst ist als tarifliche Leistung nicht Familienförderung.

Besonders skandalös ist, dass in den „195 Milliarden“ bei den Sachleistungen der Gebietskörperschaften auch Kindergärten, Schulen und Hochschulen als Familienförderung bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich zum einen um wechselseitig für Familie, Staat und Wirtschaft sinnvolle Infrastrukturmassnahmen, aber keine Geldleistung an Familien! Mit dieser Logik wären sonst auch Alten- und Pflegeheime einzubeziehen. Zum anderen hat der Staat einen Bildungsauftrag und die Ausbildung von Akademikern ist im originären Interesse des Staates und der Wirtschaft.

In den „195 Milliarden“ sind dann auch noch die Sozialversicherungsleistungen wie die entgeltfreie Krankenversicherung enthalten. Auch das ist nicht legitim, denn hier wird der generative Beitrag der Eltern in der GKV durch die Beitragsfreiheit der Kinder berücksichtigt. D.h. Eltern erbringen eine entsprechende Gegenleistung. Auf das Erwerbseinkommen wird zudem der volle Beitrag – ohne Berücksichtigung des Kinderexistenzminimums – erhoben. Diese Summe steht den Eltern nicht direkt zur Verfügung.

Leider berücksichtigen die „195 Milliarden“ auch nicht, dass Familien erhebliche volkswirtschaftliche Leistungen erbringen, indem sie Humanvermögen schaffen. Diese Leistungen, die von Familien erbracht werden, müssen in einer ordentlichen Bilanz den Ausgaben des Staates für „Familienförderung“ gegenüber gestellt werden. Zudem sind auch Familien Steuerzahler, sodass ein Teil der vermeintlichen Förderung schlicht ein In-sich-transfer ist.

Ich würde mich sehr freuen, wenn „Sonntag Aktuell“ einen sachlich fundierte Beitrag zur familienpolitischen Diskussion leisten würde – Ihr Beitrag vom 24.Juni war dazu ein Schritt in die richtige Richtung. Darf ich auf weitere Schritte hoffen?

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hoffmann, Weißenhorn, Engelkellerstrasse 23a

ÖDP-Ortsvorsitzender Weißenhorn / Pfaffenhofen, Familienpolitischer Sprecher der ÖDP Bayern und Beirat im Landesvorstand, Vorsitzender des Familienbundes im Bistum Augsburg und stellvertretender bayrischer Landesvorsitzender im Familienbund

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Zur Ergänzung sei hier ein Artikel von IDAF wiederholt, der aufschlüsselt, welche Beträge Eltern in die Schaffung des so genannten Humankapitals wirklich investieren. Diese Gegenleistung wird verschwiegen. Sie passt nicht ins Konzept.

http://www.wertepolitik.de/?p=2021

 

 

 

Ein Gedanke zu „Familienförderung? Wie die Bürger hinters Licht geführt werden

  1. Danke, Herr Hoffmann für die detaillierte Klarstellung! Dass allerdings der generative Beitrag von Eltern bei der sog. „beitragsfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern in der Krankenkasse“ berücksichtigt wird, das ist ein Märchen, wie ich bei Herrn Dr. Jürgen Borchert gelernt habe.
    Es verhält sich nämlich so:
    Das Bruttoeinkommen von 4000.- Euro des Alleinverdieners mit drei Kindern teilt sich bereits bei der Auszahlung in 5 Teile. Also verfügt er nicht über 4000.- Euro wie der Single, sondern nur über 20 %, also 800.- Euro, wie alle anderen vier Angehörigen auch. Wenn der Alleinverdiener lediglich für seinen Anteil von 800.- Beiträge entrichten würde, dann könnte man mit Fug und Recht von einer beitragsfreien Mitversicherung der Familienangehörigen sprechen.
    Dem ist aber nicht so!

    De facto zahlt die Familie fünf 20%-ige Beiträge, in der Summe also 100% in die Krankenkasse, so wie der Single auch. Weder die Mutter noch die Kinder sind demnach beitragsfrei mitversichert, sondern sie versichern sich selbst für je ihren Anteil am Familieneinkommen.
    Die Floskel von der „Beitragsfreiheit der Familie“ ist daher pure Augenwischerei! Auch das gehört laut und deutlich klargestellt.

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