Elternrechte ab 2020 obsolet?

Der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. 10. 2019 hat drei Alternativvorschläge erstellt, welche sie dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen wird. Alle drei Texte verzichten auf die Erwähnung, dass das Grundgesetz die Eltern als einzige Verwalter der Kindergrundrechte bestimmt hat.

Alternative 1

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen.

Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Maßgabe von Artikel 103 Absatz 1 sowie Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3.“

Alternative 2

„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, wesentlich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Alternative 3

„Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig [alternativ: wesentlich] zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“

Deshalb schreiben wir unsere BT-Abgeordneten mit folgender Aufforderung an:

…………………………………………………

 

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete,                                                                  sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,

der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ vom 14. 10. 2019 hat drei Alternativvorschläge erstellt, welche sie dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen wird. 

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen ( wesentlich/ vorrangig) zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ 

Nach Art. 6 GG ist es das Grundrecht der Eltern, über das Kindeswohl zu wachen, und nicht das des Staates. Dieser hat nur ein Wächteramt bei Versagen der Eltern zu erfüllen. Aus gutem Grund:
Sollte eine der Formulierungen den Bundestag passieren, so wird entsprechend der gerade herrschenden parteipolitischen Ideologie, Tür und Tor geöffnet, um auf Kinder, auch gegen den Willen ihrer Eltern, Einfluss auszuüben  ( Pflicht zu Kita und Ganztagesschule, sexuelle Indoktrination, Selbstbestimmung des eigenen Geschlechts oder ideologische Jugendverführungen wie im 3. Reich oder der DDR ).
Genau dies wollten die Verfasser des Grundgesetzes aus den katastrophalen Erfahrungen der Nazi-Diktatur verhindern. Aber sind heutige Verirrungen ausgeschlossen? Darum haben sie im GG die ELTERN als Verwalter der Grundrechte explizit eingesetzt.
Wir plädieren dafür, den Gesetzestext wie folgt zu erweitern:
Unter Wahrung des Elternrechtes gemäß Art. 6,1 und 2 GG hat jedes Kind das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen ( wesentlich/ vorrangig) zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ 
Wir bitten Sie, werte Bundestagsabgeordnete, ausdrücklich darum, den vorliegenden Text der Kommission abzulehnen oder ihn mit dem Elternrecht zu verknüpfen.
Mit besten Grüßen
Diese Vorlage können Sie benutzen, um Ihrerseits Ihre BT-Abgeordneten anzuschreiben (je mehr, desto besser !) Hier finden Sie E-Mailadressen und Telefonnummern:

Schützt das Elternrecht!

 

„Kinderrechte“ ins Grundgesetz? Lambrecht und Giffey halten am falschen Kurs fest

PROTEST!  –  Werden Sie aktiv!

Kein „Kinderrechte“-Kurswechsel bei Lambrecht und Giffey / Landtagswahl in Thüringen
Sehr geehrte Mitstreiter,

die Zeit wird knapp. Eine Unions-Bundestagsabgeordnete, die unsere Position teilt, befürchtet, dass die „Kinderrechte“-Befürworter bald ihren großen Coup landen könnten: Die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey drängen darauf. Sie ignorieren verfassungsrechtliche Fakten und auch der große Protest zahlreicher Bürger, die unserem Aufruf gefolgt sind, hat an ihrem falschen Kurs nichts geändert.

Mit scheinheiligen Argumenten versuchen die beiden SPD-Ministerinnen stattdessen, die zahlreichen Bürger zu beruhigen. Hier haben wir ihre Antworten an die Bürger ausführlich analysiert.

Für Eltern und Kinder geht es bei diesem Thema um die Wurst! „Kinderrechte“ im Grundgesetz würden das Elternrecht aushebeln. Sie sind unnötig und brandgefährlich. Davon müssen wir unbedingt alle noch unentschlossenen Abgeordneten überzeugen. Denn am Ende entscheiden nicht Minister, sondern die Abgeordneten.

Bitte werden Sie (nochmals) aktiv. Wenn Sie Ihren Bundestagsabgeordneten noch nicht kontaktiert haben, tun Sie es jetzt. Und haken Sie nach, bei denen, die unentschlossen geantwortet haben. Dafür haben wir die Kontaktdaten der Abgeordneten sowie die bisherigen Antworten gesammelt. Druck allein hilft. Jeder Besuch, jeder Anruf und jede E-Mail trägt dazu bei, die Abgeordneten zu überzeugen, daß „Kinderrechte“ ein ganz heißes Thema sind, an dem sie sich verbrennen können.

Am Sonntag sind Landtagswahlen in Thüringen. Auch diesmal haben wir an die Spitzenkandidaten der acht größten Parteien wieder Wahlprüfsteine mit familien- und bildungspolitischen Fragen geschickt. Auch das Thema „Kinderrechte“ hat uns interessiert.

Leider haben nur CDU, AfD und Bündnis 90/Die Grünen geantwortet, deren Aussagen wir Ihnen hier zur Verfügung stellen. Es ist sehr enttäuschend, dass die restlichen befragten Parteien es versäumt haben, unsere Fragen zu beantworten, die für Familien von großer Bedeutung sind. Die Wähler werden aus all dem ihre eigenen Schlüsse ziehen.

Herzliche Grüße, Ihre

Hedwig von Beverfoerde

P.S.: Bitte kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten. Wenn Sie unseren Einsatz für Ehe und Familie darüber hinaus unterstützen möchten, sind wir für jede Spende dankbar – per Überweisung oder per PayPal:

Vielen Dank!

Seit dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union (EU). Da uns der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig ist, haben wir unsere Datenschutzrichtlinie daraufhin angepaßt und erweitert. Sie finden Sie hier.

Einladung

Liebe Familienfreunde!

Der Familienbund der Katholiken und die Katholische Akademie in Berlin laden Sie herzlich ein zu einer Veranstaltung mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

am 17. Oktober 2019, 20:00 – 21:15 Uhr

in der Katholischen Akademie in Berlin e.V.
Hannoversche Str. 5 
10115 Berlin

zum Thema

Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung: 
Wie muss die Erziehungsleistung in der Renten- und Krankenversicherung anerkannt werden?

Nicht nur in Rente und Pflege sondern auch in der Krankenversicherung können nur die nachwachsenden Generationen den Fortbestand der Systeme sichern. Der demographische Wandel verschärft diese Tatsache noch. Schon lange ist umstritten, in welchem Umfang Familien, die für diese nachwachsenden Generationen sorgen, im Steuer- und Sozialversicherungssystem angemessen entlastet werden sollten.

Aktuell liegt eine Verfassungsbeschwerde vor, die die Berücksichtigung der finanziellen Belastungen durch Kindesunterhalt in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für die Zeit der bestehenden Unterhaltspflicht fordert: Familien müssten bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden, zum Beispiel durch einen Kinderfreibetrag, wie es ihn im Steuerrecht bereits gibt. Der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband unterstützen diese Position. Die Veranstaltung will die dafür vorgebrachten Gründe erläutern und zur Diskussion stellen.

Es diskutieren:

Jens Spahn, Bundesminister für GesundheitProf. Dr. Anne Lenze, Hochschule Darmstadt, Lehrgebiet Recht der sozialen Sicherung; Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbundes derKatholikenDr. Reinhold Thiede, Deutsche Rentenversicherung Bund, Leiter des Geschäftsbereichs „Forschung und Entwicklung“, Berlin; Moderation: Margaret Heckel, Autorin und Journalistin, Potsdam.

Wir würden uns freuen, Sie zu dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Eine Anmeldung ist telefonisch unter 030 283095-0 (9 bis 14 Uhr) oder per Anmeldebutton auf der Homepage der Katholischen Akademie in Berlin erbeten.

Herzllich  Sebastian Heimann
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes e.V.

Kinderrechte gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

Wie viele Familienverbände und-Initiativen, so drängt auch unsere Elterninitiative darauf, dass bei dem Vorhaben der Koalition, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, die Rechte der Eltern im Dienst an ihren Kindern nicht eingeschränkt werden dürfen.

Die Organisation DEMO für ALLE ruft zum Protest auf:

SPD drängt auf „Kinderrechte“
Jetzt E-Mail-Protest an Familien- und Justizministerium schicken

Kinderrechte‘ kommen ins Grundgesetz, das twitterte anlässlich des Weltkindertages heute die SPD-Fraktion. Unter dem Motto „keine Angst vor starken Kinderrechten“ schaltet die SPD in der Debatte um „Kinderrechte“ nochmals einen Gang nach oben, um ihren Koalitionspartner unter Druck zu setzen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen baldigen Gesetzentwurf angekündigt und auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) drängt darauf, „Kinderrechte“ endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.

Der SPD kann es offensichtlich nicht schnell genug gehen. Dabei dauern die Verhandlungen in der „Kinderrechte“-Kommission nach wie vor an. Einer der Knackpunkte ist die entscheidende Frage, „wie sehr die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz mit den Rechten von Eltern kollidieren könnte“.

Und genau darum geht es: „Kinderrechte“ im Grundgesetz – wie auch immer formuliert – wären ein massiver Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht zugunsten staatlicher Interventionen. Dieser Zusammenhang muss dringend auch im Justiz- und im Familienministerium ankommen!

Schreiben Sie Ihren Protest gegen „Kinderrechte“ im Grundgesetz z.B. mit Hinweis auf unseren kurzen Aufklärungsfilm jetzt auch an Justizministerin Christine Lambrecht christine.lambrecht@bundestag.de und an Familienministerin Franziska Giffey poststelle@bmfsfj-bund.de-mail.de.

„Kinderrechte“ gehören in Elternhände, nicht ins Grundgesetz!

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PROTESTBRIEF

Sehr geehrte Frau Justizministerin Christine Lambrecht!

Kinderrechte in die Verfassung! Das klingt wunderbar, gerade wo es Kinder in unserem Land besonders schwer haben. Denn sie geraten wegen der hohen Sozialabgaben, die ihre Eltern leisten müssen, zunehmend in Armut. Zudem müssen sie viele Stunden am Tag außerhalb des Elternhauses zubringen, weil ihre Eltern sich tagsüber nicht mehr um sie kümmern können, sondern ausschließlich um ihren Erwerb. Was liegt da näher, als „vorrangige Bedeutung für die Interessen der Kinder“ und die „Unterstützung durch den Staat“ zu fordern?   

Leider hat die Forderung   „Kinderrechte in die Verfassung“ einen fundamentalen Fehler, denn sie überträgt elterliche Verantwortung auf den Staat, obwohl das Grundgesetz aus bitteren historischen Erfahrungen den Erziehungsauftrag unmissverständlich und eindeutig den Eltern zuweist ( Art. 6 GG ). Dieser Artikel schließt ein, dass Eltern ihre Kinder vor ungewollten Einflüssen schützen müssen.

  • „Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Wir fragen: Wer bestimmt, wie die “bestmögliche Entfaltung” aussieht, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.“ Wir fragen: Wer entscheidet über die „angemessene Weise“, die Eltern oder die jeweilige Regierung?
  • „Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.“ Wir fragen: Was versteht die jeweilige Regierung unter “Unterstützung”? Die meisten  Eltern wollen gar keine Unterstützung, sondern endlich ökonomische Gleichbehandlung mit Kinderlosen.
  • „Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.“ Wir fragen: Wer definiert das “Kindeswohl”? Ist das Sache der Eltern, oder bestimmt die jeweilige Bundesregierung, was allen Kindern zum Wohl zu gereichen hat?

Sehr geehrte Frau Lambrecht, Kinderrechte ( warum nicht auch Frauenrechte, Behindertenrechte, oder Seniorenrechte?)  im Grundgesetz festgeschrieben, öffnen  parteipolitischer Beeinflussung der Kinder, durch Regierungen jedweder Couleur, ganz legal Tür und Tor. Für uns Eltern bedeutet diese Festschreibung, jede Regierung  bekäme die Macht, ihren schwarz-rot-grün-gelben Zugriff auf Schulen, Kindergärten und Tagesstätten zu legalisieren. Das wäre ein illegaler Eingriff in Elternrechte.

Anstatt manipulierbare „Kinderrechte“ in die Verfassung aufzunehmen, bittet die ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT Sie als Justizministerin, dafür zu sorgen, dass die sozialpolitischen Ursachen von Kinder-und Familienarmut beseitigt werden. Um Kindern zu helfen, muss man nicht das Grundgesetz ändern, sondern die Eltern stärken, und ihnen die nötige Zeit und die nötigen Mittel belassen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. 

Im Auftrag der ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT, die  Hunderte von Kindern und ihre Eltern vertritt, fordere ich Sie auf, von Ihrem oben erwähnten Plan abzulassen, damit sich die schrecklichen Fehler vergangener Epochen nicht wiederholen. 

ELTERNINITIATIVE  FÜR  FAMILIENGERECHTIGKEIT

i.A. Bärbel Fischer

 

Wahlprüfsteine Thüringen

In Thüringen wird  Ende Oktober ein neuer Landtage gewählt.  Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE  stellte einzelnen Parteien seine Fragen zur Familienpolitik:

1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?

2.   Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?

3.  Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind- Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?

4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?

Die Stellungnahmen der einzelnen Parteien können Sie unter folgendem Link abrufen:

http://www.rettet-die-familie.de/Wahlpruefsteine-Landtagswahl-Thueringen-2019

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Sachsen und Brandenburg

In Sachsen und in Brandenburg werden am 1. September neue Landtage gewählt.  Das Bündnis  RETTET  DIE  FAMILIE  stellte einzelnen Parteien seine Fragen zur Familienpolitik:

1. Wie wollen Sie das Missverhältnis beenden, dass die Investitionen in Kinder (Erziehungsarbeit und Sachkosten) den Eltern abverlangt werden, aber deren Ertrag (Altersversorgung) fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden wird?

2.   Die gegenwärtige einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung von Kleinkindern hat zu einer zusätzlichen Diskriminierung von Eltern geführt, die ihre Kinder selbst betreuen oder dies bei finanzieller Gleichstellung gerne tun würden. Was will Ihre Partei unternehmen, um dem vom Grundgesetz geforderten primären Erziehungsrecht der Eltern wieder Geltung zu verschaffen?

3.  Besonders deutlich werden die Strukturmängel unseres Sozialsystems beim Elterngeldgesetz, das das Elterngeld als „Lohnersatz“ definiert und damit die Betreuung von Kleinkindern nicht als anzuerkennende Leistung bewertet, sondern auf eine Stufe mit Krankheit und Arbeitslosigkeit stellt. Durch diese Konstruktion werden ausgerechnet diejenigen Eltern benachteiligt, die das Geld besonders nötig brauchen, Junge, noch in Ausbildung oder im Berufseinstieg befindliche Eltern und Mehr-Kind- Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht oder weniger erwerbstätig waren, sind bis heute von dieser Fehlbewertung betroffen. Was will Ihre Partei für die grundsätzliche Anerkennung der Erziehungsarbeit in der Elternzeit tun?

4. Was wollen Sie tun, damit sich die Sozialpädagogik an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie orientiert?

Die Antworten von CDU, Die Linke, SPD, AfD, Grüne und ÖDP lesen Sie im Einzelnen     für Sachsen unter:

Antworten Sachsen 2019

Die Antworten von SPD, CDU, Die Linke, Grüne, FDP lesen Sie im Einzelnen                   für Brandenburg:

Antworten Brandenburg 2019

Betreuungsbudget gefordert

Herr Dr. Johannes Resch war eingeladen worden, sich an der Anhörung zum  zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018 im Bundestag zu beteiligen. 

Hier seine schriftliche Stellungnahme, nicht nur Krippen, sondern die Betreuung durch die Eltern selbst in das Förderprogramm mit einzubeziehen.


Frau Sabine Zimmermann                                                                                     Deutscher Bundestag                                                                                          Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend                                                    Platz der Republik 1                                                                                                   11011 Berlin

                                                                                                                                      30.10.2018

Schriftliche Stellungnahme zur Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung am 5. Nov. 2018

Dr. Johannes Resch                                                                                                 Verband Familienarbeit e.V., Stellvertretender Vorsitzender                                       Bündnis „Rettet die Familie“, Stellvertretender Vorsitzender 

Zu meiner Person:

Als Arzt für Neurologie und Psychiatrie und ehemaliger Leitender Arzt eines Versorgungsamtes bin ich mit sozialen Themen gut vertraut. Zuvor habe ich mich am Institut für Sozial- und Arbeitsmedizin der Uni Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent mit den sozialen Bedingungen der Kindheitsentwicklung auseinandergesetzt. Dabei wurde ich zur familienpolitischen Aktivität motiviert. Seit 2011 bin ich im Vorstand des Verband Familienarbeit e.V. und des Bündnisses „Rettet die Familie“

Zum Gesetzentwurf:

Der Gesetzentwurf unterscheidet mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen Kinderkrippe und Kindergarten. Das erschwert die Stellungnahme, da oft schwer zu deuten ist, was eigentlich gemeint wird. Die Zeiten U3 und das Kindergartenalter (3 bis 6) sind entwicklungspsychologisch ganz unterschiedlich zu beurteilen. Im Kindergarten sollen auf spielerische Weise Fertigkeiten und soziales Verhalten gegenüber Gleichaltrigen erlernt werden. Das kann dann durchaus als „Bildung“ bezeichnet werden. Bei U3-Kindern spielt Bildung und Sozialkompetenz aber eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist in dieser Zeit, dass das Kind sich geborgen fühlt, Sicherheit erwirbt und Vertrauen gewinnt. All das wird als „Bindung“ umschrieben. Bindung ist weder Bildung noch Kompetenz, aber Voraussetzung dafür, dass später ein Verlangen nach Bildung entsteht und sich soziale Kompetenz entwickeln kann. 

„Bindung“ kann auch in einer Kinderkrippe entstehen. Jedoch sind die Voraussetzungen hierfür ungleich schwieriger als in einer Familie (wechselndes Personal, ungenügender Personalschlüssel, fehlende biologische Beziehung). Werden die grundsätzlichen Unterschiede dieser Altersphasen nicht beachtet, besteht die Gefahr gewaltiger Fehlinvestitionen. Das Kita-Gesetz scheint viel stärker von arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten geprägt zu sein als vom Bemühen um das Kindeswohl. Viele Behauptungen im Gesetzentwurf, Kinderkrippen würden den Kindern nutzen, lassen sich anhand der Fachliteratur nicht belegen.

Eine große Gefahr im U3-Alter ist, dass das Kind in einer Krippe einem Dauerstress ausgesetzt wird (Trennung von den Eltern, Lärmpegel u.a.), dem es nur mit einer seelischen Abstumpfung begegnen kann. Daraus folgen dann später oft psychische Störungen, mangelnder Lernwille und soziales Risikoverhalten. Wir behaupten nicht, dass jedes Krippenkind in dieser Hinsicht gefährdet ist. Für die Mehrheit dürfte es aber gelten. Jedenfalls ist das Risiko für Dauerstress bei Krippenbetreuung höher als bei elterlicher Betreuung. Das zeigen Reihenuntersuchungen mit Bestimmungen von Cortisol sehr eindeutig.

Wenn Krippenbetreuung einseitig gefördert wird und das dann auf Kosten der elterlichen Betreuung geht, ist das epidemiologisch gesehen als eine Begünstigung späterer psychischer und sozialer Störungen anzusehen. Diesen Zusammenhang haben entsprechende prospektive Langzeitstudien in den USA und Kanada auch gezeigt. Vergleichbare Untersuchungen mit anderen Ergebnissen gibt es nicht. Die Behauptung, in Deutschland sei das alles anders, ist spekulativ.

Eine Verbesserung der Bedingungen in Kinderkrippen ist sicher nicht falsch. Aber es ist zu fragen, ob die erforderlichen Finanzmittel nicht besser angelegt wären, wenn nicht die Krippen sondern die Betreuung verbessert würde. Was aber eine gute Betreuung für ein Kind ist, können die Eltern in der Regel am besten beurteilen. Auch unser Grundgesetz ist dieser Auffassung. Die Milliarden für die Kinderkrippen wären also in den Händen der Eltern besser angelegt. Sie sollten beurteilen, ob ihr Kind reif genug ist, um in eine Krippe zu gehen, um den Aufenthalt dort stressfrei zu erleben oder ob es eben besser ist, das Kind selbst zu betreuen.

Wir treten daher dafür ein, den Eltern das Geld zu geben. Erst dann haben Eltern Wahlfreiheit. – Das stimmt auch mit dem Konzept des Deutschen Familienverbandes (DFV), einem anderen Eltern-Verbandes, überein. Er fordert ein Betreuungsbudget von mindestens 700 € pro Monat, über das die Eltern frei verfügen können. Das entspräche dann auch der Praxis, dass Pflegebedürftige ihre Pflegeperson selbst wählen können. 


Einleitende Stellungnahme zur Anhörung am 5.11.2018

Johannes Resch

Unser Verband Familienarbeit tritt seit 40 Jahren für die Gleichberechtigung der Eltern in der Gesellschaft ein, die es bei uns seit Langem nicht mehr gibt. Weiterhin fordern wir eine Gleichberechtigung verschiedener Elterngruppen untereinander, lehnen also eine Privilegierung oder Benachteiligung einzelner Elterngruppen ab. Der Staat hat schon vom GG her kein Recht, die Eltern in irgendeiner Richtung zu bevormunden, wenn es keinen rechtfertigenden Grund dafür gibt. 

Aber zum Gesetzentwurf: Ein Mangel des Gesetzes ist, dass mit dem Begriff „Kita“ nicht zwischen U3-Alter und Kindergartenalter unterschieden wird. Beides ist aber aus entwicklungspsychologischer Sicht auseinanderzuhalten. Wenn die Bundesregierung von einem Urteil des BVerfG zum Kindergarten einfach auf U3-Kinder schließt (wie auf S. 13 des Entwurfs) , zeigt sie, dass der gravierende Unterschied noch gar nicht begriffen worden ist.

Im Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen darum, durch zusätzliche Finanzmittel die Qualität der Kitas zu verbessern.  Soweit U3-Kinder betroffen sind, halten wir den immer weiter gehenden Ausbau der Kitas für einen Holzweg, weil er nur durch Arbeitsmarktpolitik und Profitdenken in der Wirtschaft zu begründen ist. Der Maßstab sollte aber das Kindeswohl sein. Über das Kindeswohl haben aber schon laut GG in erster Linie die Eltern zu entscheiden. Die Eltern müssen also zunächst Wahlfreiheit erhalten. Der gegenwärtige und nach dem Gesetz geplante einseitige Krippenausbau diskriminiert alle Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen wollen. 

Es gibt eine ganze Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen, die ein höheres Risiko für die soziale Entwicklung durch Fremdbetreuung von U3-Kindern zeigen. Die stammen zwar vor allem aus dem Ausland. Deutschland wäre aber hervorragend geeignet gewesen, entsprechende prospektive Langzeitstudien ebenfalls durchzuführen. Dass das bisher nicht geschehen ist, spricht dafür, dass sie politisch nicht gewünscht sind, vermutlich, weil man sich vor den Ergebnissen fürchtet.

Unsere Forderung: Richtig ist, dass der Staat eine finanzielle Verantwortung für die Kindererziehung trägt, weil sie heute der ganzen Gesellschaft zugute kommt und nicht nur den Eltern, wie das früher der Fall war. Aber diese finanzielle Verpflichtung darf er nicht mit einer Bevormundung der Eltern verbinden, wie sie ihre Kinder erziehen sollen. Das ist weder sachlich gerechtfertigt, noch mit unserem Grundgesetz vereinbar. Wir fordern also ein Betreuungsbudget, über das die Eltern selbst verfügen können, das sie wahlweise zur Finanzierung der Eigenbetreuung oder einer Fremdbetreuung ihrer Wahl verwenden können.

 

Siehe auch:

https://www.bundestag.de/hib#url=L3ByZXNzZS9oaWIvLS81NzcxMTg=&mod=mod454590

und

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw45-pa-familie-kindertagesbetreuung/570840.

„Frauen in der Armutsfalle“

Die neueste Ausgabe von Publik-Forum 19/18 befasst sich mit der Armut von Frauen. Es geht um ungleiche Bezahlung für gleiche Leistung, um ein „giftiges Ehegattensplitting“, um ein demütigendes Unterhaltsrecht für Alleinerziehende, um Job-Sharing zwischen den Partnern etc. und letztlich auch um Beispiele aus anderen europäischen Staaten, die ihr Rentenproblem besser im Griff haben als Deutschland.

Doch keines dieser Konzepte will den Zusammenhang erkennen, dass Beitragszahler erst einmal in Elternhäusern zwanzig Jahre lang herangezogen werden müssen, und zwar mit hohen Kosten, die die Gesellschaft privat den Eltern aufbürdet, um später wie selbstverständlich auf die Sozialbeiträge dieser Kinder zurück greift. Kindererziehung wird seit 1957 privatisiert, deren Nutzen für den Sozialstaat aber fraglos sozialisiert, wobei diejenigen, welche die generative Arbeit leisteten, die eindeutigen Verlierer im Rentensystem sind.

Leserbrief:

Gut, dass Publik Forum auf „Frauen in der Armutsfalle“ aufmerksam macht. Genau genommen ist dieses Problem bereits  seit der Adenauer´schen Rentenreform 1957 bekannt. Frauen-und Kinderarmut sind die logische Folge davon, dass dieses patriarchale Konstrukt ohne die Mütter erstellt wurde. Rentenexperten wie Prof. Wilfried Schreiber und der Nationalökonom Oskar von Nell-Breuning hatten jedoch von Anfang an vor dem Kardinalfehler gewarnt, elterliche Familienarbeit bei der Rente zu ignorieren, um Alterseinkünfte  ausschließlich an die geleistete Erwerbsarbeit von Abeitnehmern zu koppeln. Sie hatten die Enteignung von Familien und die daraus resultierende Kinderarmut inklusive Geburtenstreik klar und weise vorausgesehen. 

Unser Umlagesystem tut so, als fielen künftige Beitragszahler vom Himmel. Nein, sie wurden von ihren Eltern zuhause zwanzig Jahre lang gepflegt, ernährt, gekleidet, erzogen, gebildet, begleitet. Abzüglich aller staatlichen Transfers kostet jedes einzelne Kind seine Eltern immer noch privat ca.180 000 Euro. Wer eine Karriere ohne Kinder hinlegt, lebt im Alter von den Kindern seiner Nachbarn, während sich diese wegen des Kindesunterhalts keine Rücklagen schaffen konnten und sich im Alter mit deutlichen Einbußen abfinden müssen.

Ein klarer Fall von verfassungswidriger Enteignung! Man könnte auch von staatlicher Elterndiskriminierung sprechen. Aber laut AGG ( Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ) können nur Menschen klagen, die wegen ihrer Rasse, Religion, ihrer geschlechtlichen Identität, Ethnie, und ihres Alters benachteiligt werden. Klagen wegen finanzieller Benachteiligung wegen vorhandener Kinder werden rundweg abgewiesen.

In keinem der in PF 19 vorgestellten Systeme kann ich eine Familienkomponente erkennen, nach der Eltern ihre generative Lebensleistung als Altersrendite honoriert bekämen. Man muss das Rad nicht neu erfinden. Familienverbände zeigen seit Jahrzehnten, wie eine gerechte Rente auszusehen hat, dass nämlich Arbeitnehmer ohne Unterhaltskosten an Stelle eingesparter Kinderkosten einen entsprechenden generativen Beitrag zu leisten hätten.

Bärbel Fischer – ELTERNINITIATIVE FÜR FAMILIENGERECHTIGKEIT

Populismus?

„Man darf den Begriff Integration nicht reservieren für Migranten oder Flüchtlinge. Auch viele der seit Generationen hier lebenden Deutschen sind nicht integriert, insbesondere was Anerkennungsgefühle und-erfahrungen angeht.“ ( Prof. Wilhelm Heitmeyer, Gründer des Instituts. für Konflikt- und Gewaltforschung -Uni Bielefeld ) 

Dies trifft in hohem Maße auch auf Familien zu, die sich „aussortiert“ fühlen, weil deren Arbeit in und für die Familie nicht im Geringsten anerkannt noch honoriert wird. Anerkannt und honoriert wird seit der Rentenreform von Konrad Adenauer 1957  dagegen ausschließlich Erwerbsarbeit. Ja, nur sie schafft vergleichbare Rentenanwartschaften. Aber wer mehrere Kinder als künftige Beitragszahler in die Sozialversicherungen groß zieht und daher eben nicht erwerbstätig sein kann, hat das ökonomische und gesellschaftliche Nachsehen und fühlt sich missachtet. So bleibt es nicht aus, dass insbesondere Familien mit mehreren Kindern nach jahrzehntelangem erfolglosem Kampf um Familiengerechtigkeit den traditionellen Parteien den Rücken kehren und alternativ wählen – ja, aus Frust! Wer wollte es ihnen verübeln? 

Dafür werden sie von unseren Politikern als Pack, als Populisten und rechtsnationale Rassisten beschimpft.

  • Längst hätten SPD und UNION die bislang kostenlos erbrachte Leistung von Vätern und Müttern im Vergleich zur wachsenden Anzahl Kinderloser regulieren können.
  • Längst hätten die vergangenen Koalitionen unter Angela Merkel dem demografischen Mehrwert von Familien Anerkennung zollen können.
  • Längst hätte Merkel auf ihre Unions-Jugend hören müssen, die 2012 eine Demografieabgabe forderte. Doch die Kanzlerin wischte alles vom Tisch, was ihr Wählerstimmen von Kinderlosen kosten könnte.

Daher ist festzustellen: Bundesdeutsche Familien wie ostdeutsche Bürger sehen sich von der Bundespolitik total vernachlässigt, obwohl ausreichende Argumente vorliegen, welche die Notwendigkeit einer Revision unseres Sozialgesetzes zwingend erfordern. Doch auch die Agenda von Frau Franziska Giffey, SPD-Familienministerin seit 2018, sieht keine 30 Minuten vor, die Präsidentin Sabine Wüsten vom Bündnis RETTET  DIE  FAMILIE zu empfangen und sich deren Argumente anzuhören

Resolution Endfassung (3)

 „Wir schaffen das!“ – das hätten sich Familien gewünscht. Aber geschafft wurde so gut wie nichts! Das bedeutet: Familien mit mehreren Kindern sind für unsere Regierung nach wie vor unwichtig und  daher zu vernachlässigen – eine Lehrstunde, wie man angeblichen Populismus züchtet.

Anmerkung: Wenn „Populismus“ als die Strategie gilt, auf komplexe Zusammenhänge einfache Antworten zu präsentieren, dann ist der Satz: „Wir schaffen das“ der populistischste aller populistischen Aussprüche seit drei Jahren.

ELTERNINITIATIVE  FAMILIENGERECHTIGKEIT  Bärbel Fischer

Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen in Bayern 2018

Für die bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern  hat das Bündnis RETTET DIE FAMILIE ( www.rettet-die-familie.de ) den dortigen Parteien Wahlprüfsteine zur Stellungnahme vorgelegt, um deren familienpolitische Haltungen und Vorhaben zu erfragen. Bitte informieren und orientieren Sie sich an folgender

Zusammenstellung Bayern

Die Stellungnahmen der hessischen Parteien zu den gestellten Fragen folgen gesondert.